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Hält die Regierung? (Politik)

tim86, Hamburg, Freitag, 24.11.2023, 06:41 (vor 752 Tagen) @ markus
bearbeitet von tim86, Freitag, 24.11.2023, 06:47

Nochmal: Es ist eine reine Anpassung an die höheren Preise. Auf Basis des Existenzminimums geht es gar nicht anders, als das 1:1 weiterzugeben, da dieses Mindestniveau gehalten werden muss. Ansonsten wäre man ja unter dem Existenzminimum und das macht das BVerfG nicht mit.

Hast du dafür eine Berechnungsgrundlage, wie du darauf kommst, dass die Inflation weitergegeben wird?

2022 hatten wir 6,9% Inflationsrate, 2022 war der ALG 2 Satz bei 449€ und wurde 2023 durch 502€ Bürgergeld ersetzt. Eine Erhöhung von 11,8% und damit 4,9 Prozentpunkte über der Inflationsrate.

2023 haben wir Stand Oktober eine Inflation von 3,8%, als Bürgergeld gibt es nächstes Jahr aber 563€ und damit 12,2% mehr.

Einzig wenn man die letzten 2 Jahre zusammenrechnet hatten wir eine Inflationsrate von 11%(immernoch weniger als die diesjährige Erhöhung). Im gleichen Zeitraum hat sich aber das Bürgergeld(früher ALG 2) um 25,4% erhöht und damit 14,4 Prozentpunkte über der Inflationsrate.


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