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Notlage? (Politik)

jniklast, Langenhagen, Donnerstag, 23.11.2023, 22:23 (vor 752 Tagen) @ klsch

Weil man vorher davon ausgegangen ist auch ohne Ausnahme den Haushalt finanziert zu bekommen. Es besteht ja keine Pflicht die Ausnahme zu erklären, wenn es auch ohne zusätzliche Neuverschuldung geht. Jetzt geht es nicht mehr, also "nutzt" man es doch. Die Situation an sich ist jedenfalls relativ klar als Möglichkeit im GG vorgesehen. Umso unsinniger ist ja auch das vorherige Festhalten von Lindner an der Schuldenbremse für dieses Jahr.


Der Kanzler hätte ja Lindner überstimmen können, nennt sich Richtlinienkompetenz.
Hat er aber nicht, warum eigentlich?

Warum wohl? Weil der Kanzler auf die Mehrheit im Parlament angewiesen ist. Und das weißt du doch auch.


Naja die Notlage soll, so schreiben es die Medien mit den Hohen Energiepreisen begründet werden.
Die Energiepreise waren aber Anfang des Jahres höher wie jetzt.
Daher entfällt das Argument wir dachten wir werden es schaffen ohne zusätzliches Geld.

Ja und? Es steht im GG nicht, dass eine Notlage nur am Anfang des Jahres festgestellt werden kann um die Schuldenbremse auszusetzen. Das kann bei Bedarf gemacht werden, soweit eine Notlage oder außergewöhnliche Wirtschaftslage besteht. Der Bedarf besteht jetzt und dass es aktuell eine außergewöhnliche Not- und Wirtschaftslage ist, das wird wohl kaum jemand bestreiten.


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