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Was mir immer noch niemand erklärt hat (Politik)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Mittwoch, 22.11.2023, 22:14 (vor 753 Tagen) @ markus

Kleiner Hinweis:

Weder das Tragen noch das Waschen hindern das Rückgaberecht im Versandhandel (auch wenn die Unternehmen das gerne anders erklären. Es gibt auch keinen Wertersatz!

https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=53841&linked=pm&Blank=1


Interessant. Aber mal ehrlich: Ich würde es nicht mehr zurückschicken, wenn die Etiketten bereits abgeschnitten sind und das Zeug bereits getragen wurde (also länger als einmal anprobieren). Vielleicht bin ich auch zu gutmütig, halte das aber moralisch für nicht richtig.

Ein Kollege macht Ähnliches bei Xbox Spielen. Bestellen, durchspielen und nach zwei Wochen einfach die Disk zurückschicken. Finde ich auch nicht richtig. Dann besser gebraucht weiterverkaufen.


Ich habe eine größere Boombox im Sommer gebraucht. Danach nie wieder. Bei Amazon hatte ich da wenig Skrupel.


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