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Wahlanfechtung wegen Situation der Auslandsdeutschen (Politik)

Habakuk, OWL, Montag, 24.02.2025, 11:40 (vor 293 Tagen) @ Scherben

Ja ich verstehe auch nicht ganz, wen bzw. was man da verklagen will. Womöglich sind die 60 Tage schlicht zu kurz, um eine reibungslose Wahl zu ermöglichen. Aber es steht halt so im Grundgesetz.


Da steht aber halt auch drin, dass die Wahl "allgemein" zu sein hat. Und dagegen wird nun mal verstoßen, wenn man es nicht auf die Reihe bekommt, einem Teil der Wähler keine Möglichkeit zum Wählen anzubieten. Das könnte tatsächlich noch eng werden.


Aber es wurde ja z.B. 1953 komplett ohne Briefwahl gewählt. Das war damals ja auch offenbar legal, ohne dass die Wahl als nicht allgemein qualifiziert worden wäre.

Ich sehe da auch kein Recht des Einzelnen auf Briefwahl in jedem Winkel der Welt. Die Wahlleitung kann hier doch lediglich ein oder mehrere Angebote machen. Ob diese Angebote für eine normale Briefwahl im Einzelfall reichen, muss der Wähler selbst prüfen. Für die im Ausland lebenden Deutschen natürlich unerfreulich, aber meist auch nicht unlösbar. Man kann jetzt sicherlich die Probleme analysieren und darüber nachdenken, wie man das demnächst besser machen kann. Die Gültigkeit der Wahl dürfte das aber wohl nicht beeinträchtigen.


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