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Der Bundestagswahl 2025 - Thread (Politik)

jonam, BVB-Kneipe Intertank, Berlin, Sonntag, 23.02.2025, 17:46 (vor 294 Tagen) @ Sascha

Hier in Dortmund hat bei mir immer die Wahlbenachrichitigung ausgereicht und der gesetzlichen Bestimmung ist damit auch Genüge getan.

Ich weiß nicht, ob das in Berlin anders ist als in Dortmund, aber hier ist das Pflicht. Ich musste heute auch ein Ausweisdokument zeigen. Steht auch explizit in der Broschüre für Wahlhelfer in Berlin:

13.6 Prüfung der Wahlberechtigung und Stimmabgabevermerk
Jede wahlberechtige Person darf nur einmal und persönlich wählen. Vor Einwurf des
Stimmzettels in die Wahlurne soll sich der Schriftführer/die Schriftführerin von der
wahlberechtigten Person den Personalausweis oder einen anderen amtlichen
Lichtbildausweis (z. B. Pass oder Führerschein) vorzeigen lassen, um Zweifel an ihrer
Identität auszuschließen. Anschließend erfolgt die endgültige Prüfung der
Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses, des Lichtbildausweises und ggf. des
vorgelegten Wahlscheins.


https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-buergerdienste/wahlamt-volksbegehren/20241227_hinweise-wv-uwb_web_final_reduktion-2.pdf?ts=1739176901

Manoj


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