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Wahlanfechtung wegen Situation der Auslandsdeutschen (Politik)

TeePee, NRW, Montag, 24.02.2025, 11:37 (vor 293 Tagen) @ Scherben

Aber es wurde ja z.B. 1953 komplett ohne Briefwahl gewählt. Das war damals ja auch offenbar legal, ohne dass die Wahl als nicht allgemein qualifiziert worden wäre.

Ich hab absolut keine Ahnung, ob und wie erfolgversprechend diese Klage sein wird. Aber zu 1953 verhält es sich halt schon anders, denn ich denke, es ist schon ein Unterschied, ob etwas generell gar nicht erst angeboten wird oder ob es nur einem Teil der Wählerschaft möglich gemacht wird, es zu nutzen.


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