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An die Juristen (Politik)

VM , Lüdinghausen, Sonntag, 23.02.2025, 09:13 (vor 566 Tagen) @ Windmill-Agogo

Verfassungsrechtler Battis bezweifelt, dass deswegen das ganze Bundestagswahlergebnis für ungültig erklärt wird. "Aber es könnte der Auftrag des Verfassungsgerichts an den Gesetzgeber dabei herauskommen, dafür Sorge zu tragen, dass das Wahlrecht im Ausland auch ausgeübt werden kann." Das sei momentan erkennbar nicht der Fall.

https://www.tagesschau.de/inland/bundestagswahl/wahlsystem/wahlrecht-auslandsdeutsche-100.html

Meine auch mal irgendwo schon gelesen zu haben, dass das vor Gericht wenig Chancen haben wird, weil das keine Schlamperei oder so ist, da es im Falle der Auslösung des Bundestags klare gesetzliche Vorgaben zum Ablauf gibt.


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