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Wahlanfechtung wegen Situation der Auslandsdeutschen (Politik)

jniklast, Langenhagen, Montag, 24.02.2025, 11:24 (vor 408 Tagen) @ Scherben

Ja ich verstehe auch nicht ganz, wen bzw. was man da verklagen will. Womöglich sind die 60 Tage schlicht zu kurz, um eine reibungslose Wahl zu ermöglichen. Aber es steht halt so im Grundgesetz.


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