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Wahlanfechtung wegen Situation der Auslandsdeutschen (Politik)

Scherben, Kiel, Montag, 24.02.2025, 11:32 (vor 293 Tagen) @ TeePee

Ja ich verstehe auch nicht ganz, wen bzw. was man da verklagen will. Womöglich sind die 60 Tage schlicht zu kurz, um eine reibungslose Wahl zu ermöglichen. Aber es steht halt so im Grundgesetz.


Da steht aber halt auch drin, dass die Wahl "allgemein" zu sein hat. Und dagegen wird nun mal verstoßen, wenn man es nicht auf die Reihe bekommt, einem Teil der Wähler keine Möglichkeit zum Wählen anzubieten. Das könnte tatsächlich noch eng werden.

Aber es wurde ja z.B. 1953 komplett ohne Briefwahl gewählt. Das war damals ja auch offenbar legal, ohne dass die Wahl als nicht allgemein qualifiziert worden wäre.


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