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Erfolglose Klage der AfD gegen Verfassungsschutz - OVG Münster lässt keine Revision zu (Politik)

Ulrich, Montag, 16.09.2024, 23:10 (vor 448 Tagen) @ Zoon

Rechtsextremismus - Beobachtung der AfD durch Verfassungsschutz weiter zulässig – Gericht lässt Revision nicht zu (Spiegel)

"Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster darf der Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremen »Verdachtsfall« beobachten lassen. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Revision seien nicht gegeben."

Eine weitere Klatsche für die AfD. Allerdings spielt diese eh nur auf Zeit und versucht, den Verfassungsschutz zu bremsen. Auch gegen diese Entscheidung dürfte die AfD vorgehen, indem sie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig anruft.

Die AfD wird wohl Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision erheben. Solche Beschwerden sind schwer zu begründen. Im Durchschnitt sind beim Bundesverwaltungsgericht nur 10 bis 15 % dieser Beschwerden erfolgreich. Da ist echte Anwaltskunst gefragt.

Wenn es der AfD nicht gelingen sollte, erfolgreich Nichtzulassungsbeschwerde zu erheben und hierdurch die Revision zu erzwingen, verschlechtern sich hierdurch zugleich ihre Chancen, erfolgreich Verfassungsbeschwerde zu erheben. Denn die Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass man den Rechtsweg ausschöpft, insb. eine mögliche Nichtzulassungsbeschwerde ausreichend begründet.

Meiner Meinung nach hat die AfD vor allem zwei Ziele. Einmal will man Sand in das Getriebe des Verfassungsschutzes streuen, um den möglichst auszubremsen. Erst hat man sich dagegen gewehrt, Prüffall zu sein, jetzt geht man gegen die Einordnung als Verdachtsfall vor. Das zweite Ziel ist in der Öffentlichkeit den Eindruck zu erwecken, dass der Verfassungsschutz bei seiner Einstufung nicht auf sicherem Boden stehen würde.

Ich hatte mir die Begründung des Oberverwaltungsgerichts durchgelesen. Dröge Kost, viel Klein-Klein, das den Prozessverlauf widerspiegelte. Aber das Fazit des Urteils war, um es unjuristisch auszudrücken, dass der Verfassungsschutz nicht nur das Recht, sondern sogar die Pflicht hat, die AfD als Verdachtsfall einzustufen.


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