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Wagenknecht lässt die Maske fallen (Politik)

markus, Samstag, 14.09.2024, 14:01 (vor 450 Tagen) @ Windfalle

Wer aus einem sicheren Drittstaat komme, dürfe "weder Anspruch auf ein Verfahren noch auf Leistungen haben", so die BSW-Vorsitzende.[/i]

Das liest man ja immer wieder. Aber so einfach ist das alles wohl nicht. Zumindest noch 2020 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Mitglieder der EU keine Drittstaaten im Sinne des EU-Rechts sind.

"11 ...Die Annahme des Oberverwaltungsgerichts, der auf die nationale Drittstaatenregelung gestützte Bescheid des Bundesamts sei rechtmäßig, weil die Republik Österreich, über die der Kläger eingereist ist, ein sicherer Drittstaat im Sinne von Art. 16a Abs. 2 Satz 1 GG, § 26a Abs. 1 Satz 1 AsylG sei, verletzt Bundesrecht (§ 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO). Als Mitgliedstaat der Europäischen Union ist Österreich schon kein Drittstaat im Sinne der genannten Regelungen...."

https://de.wikipedia.org/wiki/Sicherer_Drittstaat

Und auch die Dublin III Verordnung ist keineswegs so klar formuliert, wie es viele denken. Da gibt es zahlreiche Ausnahmetatbestände und im Zweifel ist offenbar immer das Land zuständig, in dem erstmals ein Asylantrag gestellt wurde. Wenn nun jemand vor der deutschen Grenze steht, der bis dato noch keinen Asylantrag gestellt hat, der wird dann wohl rein und in Deutschland einen Antrag stellen dürfen.


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