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Was für ein grandioses Versagen! (Politik)

Franke, Montag, 09.09.2024, 15:27 (vor 734 Tagen) @ HoschUn

"Die stärkste Fraktion schlägt ein Mitglied des Landtags für die Wahl zur Präsidentin beziehungsweise zum Präsidenten vor."

§2 Abs. 2 Geschäftsordnung des Thüringer Landtags


Nur, weil die CDU unter keinen Umständen bei irgendwas mit den Linken zusammenarbeiten wollte?

Anfang 2023 waren Linke und AfD letztmalig bei einer Umfrage gleichauf, seitdem immer die AfD vorn (laut wahlrecht.de).

Genügend Zeit, in die Geschäftsordnung reinzuschreiben, die stärkste Fraktion darf einmal, vielleicht auch zwei- oder dreimal, einen Kandidaten vorschlagen, dann darf es die zweitstärkste Fraktion versuchen. Und so weiter.


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