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Detailfrage zu aktuellen Corona-Verordnungen (Corona)

Freyr, Dienstag, 01.06.2021, 14:49 (vor 1668 Tagen) @ Jop_Schlaeter

Das ist wohl nicht ganz so einfach

z.B. Bayern
"Vom Gesundheitsministerium heißt es, unter den Begriff Hausstand würden "alle Personen fallen, welche dauerhaft in einem gemeinsamen Haushalt leben." Besucher zählen also nicht dazu."

Ausnahmen
So zählen Kinder unter 14 Jahren bei den Beschränkungen nicht. Außerdem wurde im Beschluss vom 22.3. explizit festgehalten: "Paare gelten als ein Haushalt."

z.B. Sachsen-Anhalt
Ein Haushalt sind Personen die dort gemeldet sind.

Aber auch Kinder die wegen geschlossener Hochschule bei ihren Eltern sind
Oder Kinder für die ein Sorgerecht besteht aber die woanders gemeldet sind und Assistenzkräfte für Menschen mit Behinderung
mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/mdrklaert-wer-gehoert-zu-einem-haushalt-100.html


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