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Und Jens Spahn hat gerade andere Probleme .... (Corona)

Ulrich, Donnerstag, 25.02.2021, 06:50 (vor 1118 Tagen) @ micha87

An dieser Stelle spiegel ist das gerne einmal aus Sicht des Eigentümer/Investoren. Grundsätzlich erhalten natürliche Personen nur Einsicht in Grundbücher wenn Sie vom Eigentümer hierfür eine Vollmacht erhalten haben. In anderen Fällen kann das juristische Gründe haben, aber das dort Journalisten ins Grundbuchamt gehen und ihnen offen gelegt wird wer der Eigentümer ist das geht definitiv nicht. Das hat dann auch nichts mehr mit Recherchen zu tun, sondern hier haben Sachbearbeiterinnen private Daten leichtfertig herausgegeben und dies sollte zumindest Konsequenzen nach sich ziehen.

Dass Journalisten unter gewissen Umständen das Recht haben, das Grundbuch und die Grundakten eines Grundstücks einzusehen, hat das BGH bereits vor knapp zehn Jahren bestätigt: Journalisten dürfen ins Grundbuch schauen.

Anders als von Dir behauptet spricht nichts dafür, dass hier irgend welche Sachbearbeiterinnen pflichtwidrig gehandelt haben.

Der Berliner Mietendeckel wird dem Senat in diesem Sommer krachend um die Ohren fliegen, da sind sich die Fachleute einig. Auf der anderen Seite aber gibt es in Deutschland auf dem Immobilienmarkt noch immer deutlich zu wenig Transparenz. Es fließt sehr viel Geld aus sehr dubiosen Quellen, und das zu einem großen Teil aus dem Ausland. Stichwort Geldwäsche.


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