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Biontech-Impfstoff stoppt Virusübertragung zu 89,4 Prozent (Corona)

Philipp54, Sonntag, 21.02.2021, 20:34 (vor 1121 Tagen) @ markus

Bis zu einem gewissen Punkt werden Richter hier klare Grenzen ziehen und sagen "Es darf keinen Wettbewerb geben um Impfstoff. Keine Anreize für Korruption setzen". Es würde Schlägereien um Warteplätze und Impfstoffe beim Arzt geben. Das wird von Gerichten ganz sicher mit beachtet, weil es auch als Argument der Exekutive kommen würde, da aber besser beschrieben als von mir.


Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Das eine sind die Grundrechtseinschränkungen. Das sind keine Privilegien, sondern wie der Name schon sagt Grundrechte. Diese dürfen nur dann eingeschränkt werden, wenn die Maßnahmen geeignet, erforderlich und angemessen sind. Alle in ein Sack stecken und gleich einschränken (auf Basis des kleinsten gemeinsamen Nenners), das geht im Rahmen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gerade nicht. Wenn das so wäre, hätte man die komplette Wirtschaft herunterfahren müssen, da ansonsten Friseure im Vergleich zu anderen benachteiligt wären.

Das andere ist die Impfreihenfolge. Gegen die Richtigkeit wird man klagen können. Warum soll z.B. der Schwerkranke 59 jährige Kettenraucher später dran sein als der topfitte 60 jährige? Wenn jemand früher seine Grundrechte zurückhaben will, sollte er versuchen sich die Impfung einzuklagen. Erst dann entfällt ja der Grund für die Einschränkungen.

Der sanftere Weg wäre, die Impfreihenfolge weiter anzupassen.
Unbemerkt scheinen psychische Erkrankungen (bspw. schwere Depressionen) und seltenere Krankheiten (bspw. Mukoviszidose , war ganz vergessen worden) nun besser berücksichtigt.
Nächste Woche, wenn die Entscheidung über Impfung der Lehrer fällt, kommt das nächste Klageszenario. Mein Weg sind Klagen nicht. Ich setze weiter auf Ärzte, die eine Situation einschätzen und entscheiden.


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