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Impfpflicht vs Zwang (Corona)

Wallone, Sonntag, 14.11.2021, 11:26 (vor 1502 Tagen) @ DieRoteKarteZahlIch

In der FAZ war gestern ein Kommentar („Die nächste verlorene Corona-Woche“, https://m.faz.net/aktuell/rhein-main/corona-impfung-warum-eine-impfpflicht-kein-zwang-waere-17632308.html ) mit den Worten:

„Eine Impfpflicht ist übrigens kein Zwang, auch das sollte man sich vor vorschneller Ablehnung semantisch noch einmal durch den Kopf gehen lassen.“

Wie ist das gemeint? Für solche, die keine Einsicht zeigen bzw. Einverständnis geben, käme eine Impfpflicht ja Zwang gleich. Geht es hier somit um solche, die unentschieden sind? Sowie solche, die sobald eine Impfpflicht besteht, ihre Meinung ändern, weil das Erfüllen einer Pflicht wichtiger erscheint, als die persönliche Präferenz bzgl. des impfens?

Wollte mich eigentlich zu dem Thema nicht mehr äußern und ich bin an diesem Streit um die korrekte Terminologie einer "Impfpflicht" auch nicht nachhaltig interessiert. Aber Tatsache ist, dass der Begriff unterschiedlich verstanden wird. Also sagt man Idealfall dazu, welche konkrete Regelung man als "Impfpflicht" versteht. Das Problem des Zitats aus dem Artikel: Der Autor sagt nicht, welche Art von "Impfpflicht" er meint. Grundsätzlich würde ich ihm aber recht geben: "Pflicht" und "Zwang" sind nicht das Gleiche.

Man kann natürlich Pflichten mit unmittelbarem Zwang durchsetzen. Das ist aber bei vielen rechtlichen Regelungen, die ganz selbstverständlich als Pflichten verstanden werden, nicht der Fall: Die "Gurtpflicht" wird ebenso, wie die Pflicht, an roten Ampeln zu halten nicht mit unmittelbaren Zwang durchgesetzt (was ja auch kaum funktionieren würde). Der Regelverstoß bleibt also bei vielen "Pflichten" möglich, wird dann halt (nur) sanktioniert. Ähnlich ist bzw. war es bei der in Belgien geltenden "Wahlpflicht" (seit Längerem besteht sogar nur noch die rein formale Pflicht: Geldstrafen werden nicht mehr verhängt.).

Für eine allgemeine Impfpflicht würde ich es dementsprechend so ausdrücken: Meinem Verständnis nach besteht eine "Impfpflicht" nicht erst dann, wenn sie mit unmittelbarem Zwang durchgesetzt wird. Also man in letzter Konsequenz Menschen zwangsimpfen lässt (das würde ich auch nicht befürworten). Dafür reicht der gesetzlich konstituierte Imperativ, sich impfen zu lassen und andernfalls sanktioniert zu werden (Geldstrafe).

Ich muss allerdings konstatieren: Andere haben da offenbar wohl ein anderes, strengeres Verständnis. Damit kann ich aber sehr gut leben und und ich hab auch kein Problem damit, im Zweifelsfall zu erklären, was ich meine.

Ups, jetzt hab ich doch deutlich mehr dazu geschrieben, als ich eigentlich wollte. Naja, es ist Sonntag, ich hab wohl Langeweile ;)


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