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Ampel für berufsbezogene Impfpflicht (Corona)

Ulrich, Montag, 15.11.2021, 15:39 (vor 1500 Tagen) @ Taifun

Finde ich okay, wobei man sich klar sein muss, dass das für dieses Jahr nicht viel ändern kann. Gesetz zum 1.12. Dann muss es eine Karenzzeit geben, dass jeder dieser Arbeitnehmer ab dem Zeitpunkt der Verkündung eine Chance hatte sich doppelt impfen zu können.

Für diese Welle kommt das ganze zu spät. Der volle Schutz tritt erst zwei Wochen nach der Zweitimpfung ein. Sprich bei einer Impfung, die theoretisch heute durchgeführt wurde kurz vor Weihnachten. Zudem wird man mit Sicherheit eine ausreichend lange Zeitspanne einräumen, binnen der die Impfungen absolviert werden müssen.

Eine Info, die ich heute -allerdings aus zweiter Hand- erhalten habe lautete, dass man mittlerweile zumindest bei dem mir geschilderten Fall beim Hausarzt bis zum nächsten Jahr warten muss, wenn man einen Impftermin möchte.


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