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Wie könnte eine Impflicht durchgesetzt werden? (Corona)

markus, Donnerstag, 11.11.2021, 16:02 (vor 1505 Tagen) @ MarcBVB

Nein, Realität.


Nope. Das ist der Einstieg in den Ausstieg aus der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Oh, du hast Aids? Kein Geld mehr. Grippe? Kein Geld mehr.

Eine reine Beschränktung auf Covid wäre übrigens ein Einzelfallgesetz mit der Rechtsfolge aus Art.19 I GG.

Es ist übrigens schon heute so geregelt, dass die Lohnfortzahlung nur dann greift, wenn kein eigenes Verschulden vorliegt. Der Arbeitgeber ist aber in der Beweispflicht. Wenn sich zwei Kollegen im Betrieb gegenseitig auf die Mütze hauen, ist die Sache einseitig und der Arbeitgeber kann die Lohnfortzahlung verweigern. Ebenso können Verletzungen bei gefährlichen Sportarten dazu führen, dass der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigern kann. Bei deinen Beispielen ist das schon schwieriger.

Im Prinzip ist es aber ganz einfach. Die Lohnfortzahlung kann immer dann verweigert werden, "wenn der Arbeitnehmer in erheblichem Maße gegen die von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse zu erwartende Verhaltensweise verstößt." (BAG, Urteil vom 27.05.1992, Az: 5 AZR 297/91)


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