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Baden-Württemberg: Gericht hebt nächtliche Ausgangssperre auf -Gut so (Corona)

markus, Dienstag, 09.02.2021, 15:26 (vor 1171 Tagen) @ Kopfi1909

Dann ist sie absichtlich so Irreführend geschriebend das ein großer Teil es eben nicht versteht oder verstehen kann. Ich hatte dir ja die Verordnung aus Rheinland Pfalz dazugepackt. Und da vorher ganz klar von der eigenen Wohnung gesprochen wird, habe ich es auf jeden Fall auch als solche Regelung aufgefasst. Quasi Heimrecht + 1 Person.

Und da sich ja ein großer Teil schwer mit dem verstehen tut liegt es vielleicht nicht nur am Empfänger und man schafft sich hier noch unnötig zusätzliche Kritiker und Gegner.

Ja, das stimmt. Man hätte das eindeutiger formulieren können, um weniger Futter für Querdenker zu bieten. Die teilen dieses Märchen nämlich gerade x-Fach auf Facebook, um die gesamte Maßnahmen ins Lächerliche zu ziehen. Und auf den ersten Blick sieht das dann tatsächlich auch nach Wahrheit aus.


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