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Das RKI untersteht dem Gesundheitsministerium (Corona)

Taifun, Ingolstadt, Dienstag, 09.02.2021, 08:21 (vor 1172 Tagen) @ Kris

In der Sache gebe ich dir Recht: Das Infektionsschutzgesetz darf die demokratischen Grundrechte nicht langfristig außer Kraft setzen,

das Infektionsschutzgesetz kann überhaupt keine demokratischen Grundrechte außer Kraft setzen, das wäre ein Eingriff ins Grundgesetz. Und das nur auf Basis von Verordnungen? Da war man sogar zur NS-Zeit konsequenter.

Kleiner Hinweis, weil es dir vielleicht unbekannt ist: Es gab massive Kritik an diesem Gesetz und seiner Ausführung. Punkte die exakt nun der Regierung auf die Füße fallen.

Such einfach mal nach Dr. Andrea Kießling.

Es ist mehr parlamentarische Kontrolle notwendig. Und jegliche angeordnete Maßnahmen müssen geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sein.

Und das bezweifele ich bei dem Ausgangsverbot ganz stark. Ich wüsste nicht, wie es bei dem in der Zwischenzeit niedrigen Inzidenzwert (50 war immer als Ziel genannt worden) noch verhältnismäßig sein sollte die Menschen ab 20:00 bzw. 21:00 von der Straße zu halten. Andere Menschen besuchen darf ich sowieso nur in sehr begrenzten Umfang. Warum darf ich nicht spazieren gehen, wenn der Zeiger die 21. Stunde des Tages vollendet hat? Wie soll das die Inzidenz beeinflussen? Ich werde heute Abend im Zeitraum der Ausgangssperre nach Hause fahren. Von einem erlaubten privaten Treffen. Wie soll das die Inzidenz beeinflussen. Ich bezweifele sogar an, dass die Maßnahme geeignet ist.


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