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Baden-Württemberg: Gericht hebt nächtliche Ausgangssperre auf (Corona)

Litze, Montag, 08.02.2021, 14:43 (vor 1165 Tagen) @ pactum Trotmundense
bearbeitet von Litze, Montag, 08.02.2021, 14:46

Das ist das Problem. Richter entscheiden nach Papier, nicht nach Sinnhaftigkeit. Auf dem Papier ist die Einschränkung der Grundrechte grundsätzlich nicht okay. Es sei denn es geht gegen die RAF oder Lehrer, die Mitglied der DKP sind. Das geht bei Richtern dann schon durch.

Natürlich ist es auch nicht förderlich, dass die Maßnahmen mit heißer Nadel gestrickt werden mussten, weil es eben schnell Maßnahmen geben muss und nicht erst vier Monate Rechtsgutachten und parlamentarische Verhandlungen geben kann um Gesetze einigermaßen rechtssicher zu machen.

Schade, dass es in Deutschland so verpönt ist die Judikative zu kritisieren. Man wird dann immer schnell in die Ecke eines Verfassungsfeindes gestellt, der die Trennung von Staat und Justiz nicht anerkennt. Dabei muss Justiz ebenso kritisch betrachtet werden wie Politik und Verwaltung.

Ein Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Nach § 28a Abs. 2 IfSG sind Ausgangsbeschränkungen nur zulässige, soweit auch bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen eine wirksame Eindämmung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) erheblich gefährdet wäre.

Zum Zeitpunkt der Entscheidung hatten in Baden-Württemberg neun Kreise eine Inzidenz im Bereich von 36 bis 50 und vier Kreise unter 35. Damit ist zumindest eine landesweite Ausgangsbeschränkung, die ja als ultima ratio dienen soll, nicht mehr mit dem Wortlaut des § 28a Abs. 2 IfSG vereinbar.

In einzelnen Landkreisen können weiterhin Ausgangsbeschränkungen angeordnet werden.


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