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Das RKI untersteht dem Gesundheitsministerium (Corona)

Kris, Dienstag, 09.02.2021, 13:00 (vor 1169 Tagen) @ Taifun

das Infektionsschutzgesetz kann überhaupt keine demokratischen Grundrechte außer Kraft setzen, das wäre ein Eingriff ins Grundgesetz.

Da liegst du falsch. Schau mal hier:
§ 29 Beobachtung
(1) Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige und Ausscheider können einer Beobachtung unterworfen werden. (…)
Letzter Satz des Paragrafen:
Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz), der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 Grundgesetz) werden insoweit eingeschränkt.

§ 30 IfSG. Absonderung
(3) Der Abgesonderte hat die Anordnungen des Krankenhauses oder der sonstigen Absonderungseinrichtung zu befolgen und die Maßnahmen zu dulden (…).
Letzter Satz des Absatzes:
Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz), der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz) und das Grundrecht des Brief- und Postgeheimnisses (Artikel 10 Grundgesetz) werden insoweit eingeschränkt.

Kleiner Hinweis, weil es dir vielleicht unbekannt ist: Es gab massive Kritik an diesem Gesetz und seiner Ausführung. Punkte die exakt nun der Regierung auf die Füße fallen.

Such einfach mal nach Dr. Andrea Kießling.

Werde ich lesen, danke für den Tipp.

Es ist mehr parlamentarische Kontrolle notwendig. Und jegliche angeordnete Maßnahmen müssen geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sein.

Richtig. Bisher hatte ich das Gefühl, dass man dies auch versucht hat. Ich habe nicht den Eindruck, dass in der ganzen Zeit der Pandemie die verantwortlich Handelnden aus purer Willkür die Bevölkerung einsperren oder anderweitig schikanieren wollen, sondern versuchen, den bestmöglichen Kompromiss herbeizuführen.

Ob das befristete Ausgehverbot in der aktuellen Situation unangemessen ist, kann ich nicht beurteilen. In anderen Ländern wurden und werden diese Maßnahmen in wesentlich drastischerem Umfang durchgeführt. Soll für uns und diese Diskussion nicht der Weisheit letzter Schluss sein, zeigt aber, dass man dort, z.B. in Griechenland - auch schon während der ersten Welle, die Situation als so ernst einschätzt, dass man der Bevölkerung dies über einen längeren Zeitraum zumutet. Übrigens mit beachtlichem Erfolg hinsichtlich Infektions- und Todeszahlen.


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