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Sehe ich anders! (Corona)

HoschUn, Ort, Dienstag, 09.02.2021, 00:44 (vor 1166 Tagen) @ pactum Trotmundense

Die Judikative wägt die Verhältnismäßigkeit der Handlungen/Entscheidungen der Exekutive ab. Hier spielen eben neben dem Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit auch die anderen Rechtgüter (Versammlungsfreiheit, Entfaltung der Persönlichkeit, etc.) eine Rolle, welche gegeneinander abgewogen werden müssen.


Und wer sagt, dass die Abwägung dieser Güter durch die Judikative richtiger ist als die Abwägung der Legislative? Diese Maßnahmen wurden nicht gemacht um die Menschen zu drangsalieren, sondern um sie zu schützen. Der Beitrag der Richter in dieser Pandemie war bisher überwiegend alle Schutzmaßnahmen abzuschaffen und von den Behörden nicht genehmigte Superspreader-Events zuzulassen.

Das Gericht hat keine "Grundrechte abgewogen", sondern einfach nur entschieden, ob die getroffenen Maßnahmen der Landesregierung auch eine gesetzliche Grundlage in der, von eben dieser Landesregierung beschlossenen, Coronaschutzverordnung und dem Infektionsschutzgesetz haben. In dem Urteil selbst findet überhaupt keine Grundrechtsabwägung statt. Die Landesregierung in Baden-Württemberg hat nun die Möglichkeit eine neue Coronaschutzverordnung zu erlassen und die im Moment aufgehobenen Maßnahmen postwendend wieder einzuführen.


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