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Baden-Württemberg: Gericht hebt nächtliche Ausgangssperre auf -Gut so (Corona)

BukausmTal, Wuppertal, Montag, 08.02.2021, 23:01 (vor 1144 Tagen) @ BVBSvente

Ich habe die Situation durchaus verstanden.

Nur erklärt sich mir nicht, warum wir mit meiner Schwiegermutter spazieren gehen dürfen (damit die Zuhause nicht eingeht wie ne Primel), Schwiegervater aber nicht mit darf? (Das macht einfach keinen Sinn!!)

Es kann nicht mit jeder Regel jede Problematik exakt berücksichtigt werden.
Kontaktbeschränkungen sind sinnvoll, auch wenn sie im Einzelfall nicht angenehm oder sogar relativ sinnfrei sind.

Warum darf ich nicht in einer Ferienwohnung im Taunus übernachten und dort wandern?>

Weil touristische Reisen insgesamt das Virus weiterverbreiten. Auch hier kann der Gesetzgeber nicht differenzieren, was der einzelne Urlauber so vorhat.

So fahre ich früh morgens runter... Abends nach Hause und den nächsten Morgen wieder runter. Ich habe in beiden Konstellationen 0 Kontakte außerhalb meines Hausstandes...>

Letzte Ostern musste ich auch einen Urlaub in einer Ferienwohnung canceln, obwohl wir nur an die menschenleeren Strände wollten. Ist halt nicht so dolle mit dem Virus.

In deinem vorherigen Beitrag hast du dich allerdings aus anderen Beweggründen gegen Maßnahmen ausgesprochen. Dagegen teile ich die Befürchtungen, dass Lockerungen bei noch immer hoher Inzidenz die Lage schnell unkontrollierbar machen. Es gibt zu viele Hinweise darauf, dass sich die gefährlicheren Mutationen gerade breit machen.


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