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Baden-Württemberg: Gericht hebt nächtliche Ausgangssperre auf -Gut so (Corona)

Sascha, Dortmund, Dienstag, 09.02.2021, 14:01 (vor 1171 Tagen) @ markus

Ja, mein Vater durfte zwar zu meiner Schwester und ihrem Mann, aber die beiden durften nicht zu meinem Vater. Ähm ...

Das ist allerdings aus dem Reich der Fabel, oder? Natürlich dürfen deine Schwester und ihr Mann deinen Vater besuchen, wenn er alleine wohnt. Weil auch dann die Situation aus einer Einzelperson und mehreren Personen aus einem anderen Haushalt besteht.

Davon mal abgesehen gilt die Regelung doch nur in der Öffentlichkeit. Nicht in privaten Wohnungen.

Es ist dem 80-jährigen erspart worden. Pünktlich gab ein Rauchmelder seinen Geist auf und man ist zu zweit zu ihm gefahren. Basta.

Der Poster wohnt anscheinend in Bayern, dort gelten die Kontaktbeschränkungen auch in Privatwohnungen. Zudem würde ich Formulierungen so interpretieren, dass tatsächlich der Haushalt des Vaters bei einem Treffen bei ihm der "Bezugshaustand" ist und dann nur noch eine Person zu ihm darf.


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