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Baden-Württemberg: Gericht hebt nächtliche Ausgangssperre auf -Gut so (Corona)

Klopfer ⌂, Dortmund, Dienstag, 09.02.2021, 12:14 (vor 1782 Tagen) @ markus

...Der Arbeitnehmer kann sich allerdings auf seinen Arbeitsvertrag berufen und sagen: „ich gehe trotzdem weiterhin ins Büro“. Das ist doof, entspricht aber dem Günstigkeitsprinzip, wonach der Arbeitnehmer sich die für ihn jeweils günstigere Regelung herauspicken darf.

Was ja vielleicht auch dem Umstand geschuldet ist, dass nicht jedes Home als Office geeignet ist.

SGG
Klopfer


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