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Baden-Württemberg: Gericht hebt nächtliche Ausgangssperre auf -Gut so (Corona)

Sascha, Dortmund, Dienstag, 09.02.2021, 12:17 (vor 1171 Tagen) @ markus

Die arbeitsrechtlichen Vorgaben sind allerdings ziemlich komplex. Es sind sehr viele Dinge in der Corona Arbeitsschutzverordnung geregelt, u.a. auch die Verpflichtung, Homeoffice anbieten müssen, wenn das der Arbeitsplatz hergibt. Der Arbeitnehmer kann sich allerdings auf seinen Arbeitsvertrag berufen und sagen: „ich gehe trotzdem weiterhin ins Büro“. Das ist doof, entspricht aber dem Günstigkeitsprinzip, wonach der Arbeitnehmer sich die für ihn jeweils günstigere Regelung herauspicken darf.

Alles zur Corona Arbeitsschutzverordnung steht hier

https://www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-ASVO/faq-corona-asvo.html

Danke, aber darum ging es mir überhaupt nicht.


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