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Baden-Württemberg: Gericht hebt nächtliche Ausgangssperre auf (Corona)

Biscuit, Ort, Dienstag, 09.02.2021, 00:08 (vor 1171 Tagen) @ Taifun

Ihr habt mir den Abend versaut. Dieser Thread ist mit das schlimmste, dass ich seit sehr sehr langer Zeit gelesen habe.

Der Wunsch nach Diktatur ist hier so ausgeprägt, dass es mir graut. Das Wissen um die Folgen der Ausschaltung von Gewaltenteilung ist bei viel zu vielen überhaupt nicht präsent.

Wenn der Traum von euch Verfassungsfeinden Realität wäre, dann würde ich auf die Straße gehen und am Ende $20 Satz 4 Grundgesetz ziehen.

Antworten braucht mir keiner, der irgendwas begründen will. Ihr kommt mit keinem Argument durch. Kein Argument. Keines. Die Verfassung steht über allem.

Was soll denn das? Niemand will eine Diktatur und niemand behauptet, dass RKI würde über allem stehen. Alles was im Moment passiert, die von der Bundesregierung und dem RKI getragenen Maßnahmen sind im Rahmen der Verfassung beschlossen worden und stehen auf verfassungsrechtlichem Boden. Das von uns gewählte Parlament hat durch die Ermächtigungsnorm der §§ 28, 28a IfSG der Bundesregierung einen parlamentarischen Auftrag erteilt (siehe unten) und damit hat die Bundesregierung das Recht, Grundrechte so lange einzuschränken, wie sie es für nötig hält. Was daran Verfassungsfeindlich sein soll, musst du mir noch erklären. Das Gesetz sieht explizit vor, dass solche Grundrechtseinschränkungen völlig rechtens sind und damit stellt sich hier auch niemand über die Verfassung.
Wenn es bei der Auslegung dieses Gesetzes Differenzen zwischen der Exekutive und der Judukative gibt, dann ist es doch auch völlig normal, wenn manche Menschen sich eben für die Sicht der Exekutive aussprechen, die ja versucht, Menschenleben zu retten und Schaden von uns Bürgern abzuwenden. Ich gebe gerne zu, dass einige Äußerungen zur Rolle der Judikative vielleicht zu pauschal waren, aber da steckt auch eine Menge Unmut dahinter, wenn man sieht, wie manche Richter Maßnahmen angreifen, die uns alle schützen. Ganz allgemein, dass es auch von Politikern, Mitgliedern der Exekutive, mal zu heftigen, verbalen Angriffen auf das BVerfG kommt, ist ganz normal und das auch bei Themen, die normalerweise weit weniger dramatisch sind, als die jetztige Katastrophensituation.

"Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) werden insoweit eingeschränkt."


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