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Baden-Württemberg: Gericht hebt nächtliche Ausgangssperre auf -Gut so (Corona)

Kopfi1909, Windhagen, Dienstag, 09.02.2021, 14:11 (vor 1166 Tagen) @ markus

"(1) Jede Person wird angehalten, nähere und längere Kontakte zu anderen Personen auf ein
Minimum zu reduzieren und den Kreis der Personen, zu denen nähere oder längere Kontakte
bestehen, möglichst konstant zu lassen. Private Zusammenkünfte, die in der eigenen
Wohnung oder anderen eigenen geschlossenen Räumlichkeiten stattfinden, sollen auf die
Angehörigen des eigenen Hausstands und eine Person eines weiteren Hausstands
beschränkt werden"

Das ist die 15. Verordnung hier in Rheinland Pfalz, die auch ganz klar von der Wohnung und nicht nur vom öffentlichen Raum spricht. Die Frage ist wie schwammig das sollen tatsächlich ist. Da es sich bei dem Großteil der Bürger aber nicht um Juristen handelt und es mehr als Verbot als um einen Wunsch kommuniziert wurde ist natürlich ausreichend Verunsicherung vorhanden.


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