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Baden-Württemberg: Gericht hebt nächtliche Ausgangssperre auf -Gut so (Corona)

Sascha, Dortmund, Dienstag, 09.02.2021, 12:29 (vor 1173 Tagen) @ markus
bearbeitet von Sascha, Dienstag, 09.02.2021, 12:34

Das ist kein Kompromiss, das ist völliger Stuss.

Noch einmal: es geht darum, dass sich nicht jeweils zwei dauerhaft miteinander lebende Paare gemeinsam draußen zum Spazieregehen treffen dürfen.

Das schützt die Vierergruppe genau für den Fall, wenn der/die Vierte, der nicht mitgehen darf, sich kurz vorher infiziert hat und den/die Dritte noch nicht angesteckt hat. Und man sich dann nicht eben einfach am nächsten, oder übernächsten Tag eh dann doch mit dem/der Vierten trifft. Dabei geht es auch noch um eine "Außenveranstaltung".

Die Infektionsfälle, die man damit landesweit verhindert, kann man doch an zwei Händen abzählen und dann steht das in keinem Verhältnis zur Maßnahme an sich. Das hat auch nichts mit Kompromiss zu tun, sondern eben mit blinden Aktionismus.


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