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Baden-Württemberg: Gericht hebt nächtliche Ausgangssperre auf (Corona)

Trainer09, Bochum, Dienstag, 09.02.2021, 00:39 (vor 1173 Tagen) @ Biscuit


Das menschliche Leben ist für mich das höchste Gut. Das ich mich hierbei auf eine juristische Definition beziehe, habe ich nie behauptet. Das ist meine eigene, für dich vielleicht juristisch lächerliche, Meinung.

Lächerlich sicher nicht. Aber ich verstehe eben nicht, warum du auf einer unterschiedlichen Basis argumentierst. Rechtlich gesehen gibt es etliche Güter, die den Umständen nach höher gewichtet werden können(!) als das menschliche Leben. Worum es hier nicht einmal konkret geht, sondern es geht um eine abstrakte Gefahr.
Selbst das Eigentum kann in Einzelfällen von der Rechtsordnung höher gewichtet werden als das menschliche Leben.
Richter haben diese Regelungen des Grundgesetzes zu respektieren. Es gibt gottseidank keine gangbare Möglichkeit, dass eine Regierung ungeprüft Handeln kann. Ganz im Gegenteil, wenn, wie hier, die Regierung als Exekutive schon die Legislative "überspringt" bedarf es noch eingängiger Prüfung.
Diese Grundsätze der Verfassung sind die wichtigsten Güter.


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