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Baden-Württemberg: Gericht hebt nächtliche Ausgangssperre auf -Gut so (Corona)

Disco Stu, Dienstag, 09.02.2021, 10:09 (vor 1783 Tagen) @ Ulrich

Aber was die Kontakte in der Öffentlichkeit angeht, muss man irgendwo die Grenze ziehen. Dürfte eine Person mehr mit, dann würde sich garantiert irgend jemand beschweren, wieso nicht auch die Schwägerin, der Schwager oder sonst jemand mit darf.

Das zeigt doch sehr schön das Dilemma der ganzen Situation. Es wird diskutiert, wie viele Personen sich im öffentlichen Raum treffen dürfen. Und dabei ist es nahezu scheißegal, ob es drei, vier oder fünf Personen sind.

Ein konsequentes Vorgehen der Regierung, inklusive Home Office für den gesamten öffentlichen Dienst, inklusive dringlicher Apelle an die privaten Arbeitgeber und Beschränkung des öffentlichen Nahverkehrs wäre sinnvoll und ich denke, dass dann niemand mehr darüber diskutieren würde, ob Schwiegermama jetzt mit Spazieren darf oder nicht.


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