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Das RKI untersteht dem Gesundheitsministerium (Corona)

Fisheye, Dienstag, 09.02.2021, 15:22 (vor 1164 Tagen) @ Taifun

Das IFSG macht das letztlich trotzdem nicht. Sondern es wird über Verordnungen versucht, am Parlament vorbei.

Doch das IFSG macht das schon, die Verordnungen sind ja durch das IFSG begründet. Also das IFSG ermächtigt die Bundesländer überhaupt solche Verordnung zu erlassen. Das kann das IFSG wiederum nur weil das Parlament, in diesem Fall der Bundestag, festgestellt hat das wir in einer Pandemie leben. Der Bundestag könnte theoretisch hingehen und die Pandemie für beendet erklären. Dann wäre dem IFSG ein Großteil seiner Möglichkeiten genommen.

Und wie in jedem Ordentlichen Rechtsstaat stehen Bürger*innen und Institutionen natürlich der Weg vor ein Gericht offen wenn Sie der Meinung sind in ihren Rechten unverhältnismäßig eingeschränkt zu werden.


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