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Baden-Württemberg: Gericht hebt nächtliche Ausgangssperre auf (Corona)

Taifun, Ingolstadt, Dienstag, 09.02.2021, 00:34 (vor 1165 Tagen) @ Biscuit

Ich kann dir deine Postings gerne alle vorlegen, vorlesen werde ich nicht.

Dieses ist ein paar Posts vor dem anderen:

https://www.bvb-forum.de/index.php?mode=posting&id=2047865&back=thread

Zitat "Gerade jetzt, wo es um Leben und Tod geht, dürfen Maßnahmen nicht hinterfragt werden (sagt ja auch der Wieler) und die Regierung muß absolut freie Hand haben."

Ich wiederhole dann gerne dein nächsten Kommentar in dem Threadteil

Zitat "Nein, genau das Gegenteil ist der Fall. Wenn es um Millionen Menschenleben geht, dann hinterfrage ich die Maßnahmen nicht, wenn die Bundesregierung und das RKI mir sagen, dass ich das nicht tun soll."

Du darfst dir das gerne noch einmal durchlesen. Deine Sätze sagen aber nichts anders aus, als dass die Regierng absolut freie Hand haben muss die Vorgaben des RKI umzusetzen, "der Wieler" ist übrigens Boss vom RKI.

Hinweis: Mir geht es rein um die Wahrung der Demokratie und dem essentiellen Punkt der Gewaltenteilung. Ich trenne das konsequent vom Thema Corona. So wie es ein Richter machen muss, wenn er objektive Urteile auf Basis von Verfassung, Gesetzen, Verordnungen und Klagen fällt.


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