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Das RKI untersteht dem Gesundheitsministerium (Corona)

Fisheye, Dienstag, 09.02.2021, 12:26 (vor 1165 Tagen) @ Taifun

In der Sache gebe ich dir Recht: Das Infektionsschutzgesetz darf die demokratischen Grundrechte nicht langfristig außer Kraft setzen,


das Infektionsschutzgesetz kann überhaupt keine demokratischen Grundrechte außer Kraft setzen, das wäre ein Eingriff ins Grundgesetz. Und das nur auf Basis von Verordnungen? Da war man sogar zur NS-Zeit konsequenter.

Das ist nicht ganz richtig in aller Regel werden Grundrechte durch Bundesgesetze eingeschränkt. Die Meinungsfreiheit zum Beispiel ist auch Eingeschränkt. Beleidigungen sind Verboten, Volksverhetzung, Leugnung der Shoa alles verboten durch Bundesgesetze.

Auch das IFSG ist ein Bundesgesetz das in einem gewissen Rahmen Grundrechte einschränken kann.


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