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Baden-Württemberg: Gericht hebt nächtliche Ausgangssperre auf -Gut so (Corona)

Ulrich, Dienstag, 09.02.2021, 12:09 (vor 1165 Tagen) @ Sascha


1. Ist es dann eh ein Lottospiel, ob man sich dann ausgerechnet mit der nichtinfizierten Person trifft.

Es ist halt die Frage, ob man einen oder zwei "Lottoscheine" abgibt.


2. Das "zeitverzögert" bei der Ansteckung des Ehepartners betrifft dann welchen Zeitraum? Stunden?

Tage. Der Zeitraum zwischen Ansteckung und dem Auftreten von Symptomen kann wohl bis zu 14 Tagen betragen, ansteckend ist man im Mittel wohl zwei bis drei Tage, bevor die ersten Symptome auftreten.


Der Effekt, dass durch solche nicht nachvollziehbaren Maßnahmen das Vertrauen in Maßnahmen generell sinkt, ist doch viel gravierender als dieser minimale Schutzvorteil.

Ich halte den Versuch, Kontakte zu reduzieren, für durchaus nachvollziehbar. Nicht nachvollziehbar sind für mich eher die Fälle, in denen man es nicht tut. Stichworte z.B. Home Office oder in NRW Privatwohnung.


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