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Baden-Württemberg: Gericht hebt nächtliche Ausgangssperre auf -Gut so (Corona)

Ulrich, Dienstag, 09.02.2021, 09:02 (vor 1171 Tagen) @ BVBSvente

Ich habe die Situation durchaus verstanden.

Nur erklärt sich mir nicht, warum wir mit meiner Schwiegermutter spazieren gehen dürfen (damit die Zuhause nicht eingeht wie ne Primel), Schwiegervater aber nicht mit darf? (Das macht einfach keinen Sinn!!)

Warum darf ich nicht in einer Ferienwohnung im Taunus übernachten und dort wandern?
So fahre ich früh morgens runter... Abends nach Hause und den nächsten Morgen wieder runter. Ich habe in beiden Konstellationen 0 Kontakte außerhalb meines Hausstandes...

Zunächst einmal klingt das ganz anders als "wirtschaftlich in die Steinzeit", etc.

Das Sars-CoV-2-Virus verbreitet sich dort, wo Menschen zusammen treffen, vor allem über Aerosole und Tröpfchen. Deshalb muss man diese Kontakte möglichst weitgehend reduzieren. Würden sich alle Menschen vernünftig verhalten, dann wären staatliche Vorgaben weitgehend unnötig. Aber leider ist eine zu große Minderheit zumindest teilweise uneinsichtig.

Wenn man Regeln macht, dann muss man irgendwo eine Grenze ziehen. Und es gibt immer jemanden, dem die Grenzen zu eng sind. Frag beispielsweise mal Herrn Rummenigge. Deine Schwiegermutter kann mit deinem Schwiegervater oder mit euch Spazieren gehen. Es gibt schlimmeres.

Und was deine Ferienwohnung angeht, so mag es ja tatsächlich sein, dass Du dort keine zusätzlichen Kontakte hast. Aber viele haben diese eben doch. Und sie tragen das Virus dann weiter in andere Gegenden. Beispiel ist aktuell Tirol. Dort hat man die südafrikanische Virus-Variante in relativ großem Umfang nachgewiesen. Trotzdem lockert man dort jetzt. Folge wird sein, dass sich dieses Virus zunächst dort weiter ausbreiten wird, dann in den Rest Österreichs und schließlich in ganz Europa. Ischgl 2.0.


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