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Das RKI untersteht dem Gesundheitsministerium (Corona)

Taifun, Ingolstadt, Dienstag, 09.02.2021, 12:36 (vor 1171 Tagen) @ Fisheye

Das IFSG macht das letztlich trotzdem nicht. Sondern es wird über Verordnungen versucht, am Parlament vorbei.

Aber ja, Grundrechte werden durch andere Grundrechte eingeschränkt. Aber klar auf Basis von Gesetzen. Und auch immer mit Themen Eignung, Verhältnismäßigkeit etc.

Aber wie bei Gesetzen ist es auch bei Verordnungen: Sie sind per Klage vor einem Verfassungsgericht überprüfbar.

Das IFSG wird ganz sicher noch für viele Urteile sorgen, mit welchen die Politiker und einige Bürger nicht glücklich sind.


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