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Baden-Württemberg: Gericht hebt nächtliche Ausgangssperre auf (Corona)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Montag, 08.02.2021, 17:27 (vor 1145 Tagen) @ pactum Trotmundense

Das ist das Problem. Richter entscheiden nach Papier, nicht nach Sinnhaftigkeit. Auf dem Papier ist die Einschränkung der Grundrechte grundsätzlich nicht okay. Es sei denn es geht gegen die RAF oder Lehrer, die Mitglied der DKP sind. Das geht bei Richtern dann schon durch.

Natürlich ist es auch nicht förderlich, dass die Maßnahmen mit heißer Nadel gestrickt werden mussten, weil es eben schnell Maßnahmen geben muss und nicht erst vier Monate Rechtsgutachten und parlamentarische Verhandlungen geben kann um Gesetze einigermaßen rechtssicher zu machen.

Schade, dass es in Deutschland so verpönt ist die Judikative zu kritisieren. Man wird dann immer schnell in die Ecke eines Verfassungsfeindes gestellt, der die Trennung von Staat und Justiz nicht anerkennt. Dabei muss Justiz ebenso kritisch betrachtet werden wie Politik und Verwaltung.

Das Problem ist halt, dass deine Kritik leider nicht ansatzweise substanziiert ist.

Im Ergebnis stellt das Gericht nämlich fest, dass gesetzliche Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Und hier hätte der Gesetzgeber tätig werden müssen (und das sage ich dir als Anwalt, der regelmäßig nicht einer Meinung mit manchen Gerichten ist).


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