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Baden-Württemberg: Gericht hebt nächtliche Ausgangssperre auf -Gut so (Corona)

markus, Dienstag, 09.02.2021, 14:37 (vor 1781 Tagen) @ Kopfi1909
bearbeitet von markus, Dienstag, 09.02.2021, 14:40

Diese Auslegung wird derzeit von vielen Kritikern in den sozialen Medien verbreitet. Sie stimmt aber nicht. Hier eine Erläuterung aus Bayern.


Es gilt: ein Hausstand plus eine Person. Heißt das, ich darf zu meinen Eltern, aber meine Eltern nicht zu mir? Denn dann kämen ja zwei Personen in meinen Hausstand.

"Nein, so ist es nicht. Ein Hausstand darf nur noch eine weitere einzelne Person treffen. Wenn ich alleine wohne, darf ich mehrere Personen aus einem Hausstand empfangen. Genauso kann ich auch rausgehen und einen anderen Hausstand treffen, der aus zwei oder mehr Personen besteht." Kay Rodegra, Rechtsanwalt

https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/die-neuen-corona-regeln-was-darf-ich-und-was-nicht,SLUfPxP

Singles dürfen Hausstand zu sich einladen

"Das heißt, es darf unabhängig von der Örtlichkeit eine haushaltsfremde Person bei einem Hausstand zu Besuch sein oder auch der andere Hausstand die haushaltsfremde Person besuchen. Unter einem Hausstand sind sämtliche Personen zu verstehen, die faktisch dauerhaft zusammenleben", so ein Sprecher des Ministeriums.

https://www.nordbayern.de/politik/kontaktbeschrankungen-durfen-singles-einen-hausstand-einladen-1.10734767


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