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Baden-Württemberg: Gericht hebt nächtliche Ausgangssperre auf -Gut so (Corona)

Sascha, Dortmund, Dienstag, 09.02.2021, 09:27 (vor 1164 Tagen) @ Ulrich

Deine Schwiegermutter kann mit deinem Schwiegervater oder mit euch Spazieren gehen. Es gibt schlimmeres.

Es ist trotzdem banane und genau solche Regelungen lassen Menschen am Sinn von Schutzmaßnahmen zweifeln. Das Verständnis dafür wäre wohl sowohl bei einer "beide", als auch einer "keiner"-Regelung höher, als bei dieser Variante.

Der Effekt, wenn dann heute Schwiegermutter und morgen Schwiegervater mitgeht, dürfte unterm Strich auch kein anderer sein, als wenn man gleich zu viert unterwegs ist.

Zumindest in NRW ist das sogar kontraproduktiv, weil sich dann vermutlich alle vier lieber innerhalb der Wohnung treffen, statt häppchenweise spazieren zu gehen.


Dass die Regelungen in NRW teilweise komplett irre sind, bestreite ich nicht.

Aber was die Kontakte in der Öffentlichkeit angeht, muss man irgendwo die Grenze ziehen. Dürfte eine Person mehr mit, dann würde sich garantiert irgend jemand beschweren, wieso nicht auch die Schwägerin, der Schwager oder sonst jemand mit darf.

Quatsch. Es ist doch natürlich ein Unterschied zwischen Schwägerin/Schwager und Lebenspartner/Lebenspartnerin. Dass das keiner nachvollziehen kann, wenn in so einem Fall zwei Menschen, die dauerhaft zusammenleben, für die Dauer eines Spaziergangs nicht zusammen sein dürfen, ist doch völlig klar.


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