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Baden-Württemberg: Gericht hebt nächtliche Ausgangssperre auf -Gut so (Corona)

Sascha, Dortmund, Dienstag, 09.02.2021, 12:23 (vor 1171 Tagen) @ Ulrich


1. Ist es dann eh ein Lottospiel, ob man sich dann ausgerechnet mit der nichtinfizierten Person trifft.


Es ist halt die Frage, ob man einen oder zwei "Lottoscheine" abgibt.


2. Das "zeitverzögert" bei der Ansteckung des Ehepartners betrifft dann welchen Zeitraum? Stunden?


Tage. Der Zeitraum zwischen Ansteckung und dem Auftreten von Symptomen kann wohl bis zu 14 Tagen betragen, ansteckend ist man im Mittel wohl zwei bis drei Tage, bevor die ersten Symptome auftreten.

Auch dann bringt dir das nur den Vorteil, wenn sich die eine Person erst frisch angesteckt hat. Und da reden wir dann noch gar nicht darüber, dass es sich um einen Spaziergang im Freien handelt.

Der Effekt, dass durch solche nicht nachvollziehbaren Maßnahmen das Vertrauen in Maßnahmen generell sinkt, ist doch viel gravierender als dieser minimale Schutzvorteil.


Ich halte den Versuch, Kontakte zu reduzieren, für durchaus nachvollziehbar. Nicht nachvollziehbar sind für mich eher die Fälle, in denen man es nicht tut. Stichworte z.B. Home Office oder in NRW Privatwohnung.

Und ich halte es für einfach völlig sinnfrei, das in diesem Bereich so kleinteilig zu machen, dass man Infektionsherde im Promillebereich bekämpft. Das ist für mich blinder Aktionismus, um Konzeptlosigkeit in anderen Bereichen zu übertünchen.


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