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Astrazeneca wirft EU zu späte Bestellung vor (Corona)

Schnippelbohne, Bauernland, Mittwoch, 27.01.2021, 14:38 (vor 1175 Tagen) @ Raducanu

Ist das nicht egal wann bestellt wurde?
Wenn beim Bestellzeitpunkt(egal ob im August oder Dezember) der Lieferant zusagt, dass er Menge X im Q1 liefert, das aber nicht kann ist der Lieferant in der Pflicht. Zu einem Vertrag gehören doch zwei Seiten.

Ja, die verfügbaren Mengen zu verwalten ist Aufgabe des Lieferanten, nicht des Kunden. Wenn der Lieferant zu viel zusagt, ist das sein Risiko.
Es kursieren aber verschiedene Meldungen, dass die Lieferverpflichtung im Vertrag mit AZ etwas weicher formuliert ist. "Best efforts" heißt es da angeblich. "Best efforts" kommen im anglo-amerikanischen Rechtskreis einer harten Verpflichtung allerdings sehr nahe. Danach muss der Lieferant alles Denkbare unternehmen, um seine Pflichten zu erfüllen. Dass man mehr Aufträge annimmt, als man erfüllen kann, wäre in dem Zusammenhang keine Entschuldigung.
Eine besondere Note bekommt das Ganze mit Sicherheit dadurch, dass die EU ja wohl über 300 Mio. Vorauszahlung geleistet hat, damit AZ die Produktion hochfahren kann. Das spricht nicht dafür, dass man im Gegenzug mit einer lockeren Absichtserklärung einverstanden war.
Aber letztlich müsste man den ganzen Vertrag sehen, um das einschätzen zu können. Die Deutung des Vertragstexts ist vermutlich auch einer der Streitpunkte zwischen den Parteien.


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