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Israel beginnt mit Corona-Impfung von Jugendlichen (Corona)

markus, Montag, 25.01.2021, 14:30 (vor 1180 Tagen) @ Sascha

Ich arbeite in der IT im Bereich der Webentwicklung - seit über 20 Jahren.
Und aus der Erfahrung kann ich sagen, dass viele Bestimmungen z.B. der DSGVO völlig weltfremd sind und an der Realität vorbei gehen.
Trotzdem sind die Daten die wir speichern sicher und werden nicht missbraucht.
Ich persönlich hätte auch kein Problem damit, wenn für einige Zeit anonym gespeichert würde, dass mein Smartphone am 23.1. 2021 um 9:30 bei Rewe war.
So könnte man Betroffene benachrichtigen, wenn es bei Rewe einen Ausbruch gibt.
Das Gleiche könnte man bei hoffentlich wieder offenen Restaurants anwenden.
Registrierung des Smartphones als Vorrausetzung für das Betreten des Restaurants, solange die Pandemie dauert.


Ich habe damit schon ein Problem, wenn schon die Namenslisten in den Restaurants für polizeiliche Ermittlungen zweckentfremdet wurden. Wie attraktiv sind dann wohl echte Bewegungsdaten und wie ungern wird man "nach Corona" diese Option wieder aufgeben?

Grundsätzlich bin ich auch kein "fundamentalistischer Datenschützer". In der Regel macht es mir nichts aus, wenn irgendwo mein Name gespeichert wird. In anderen Bereichen geht es mir sogar total auf den Keks, wenn man bei Behörden Anträge mit Daten ausfüllen muss, die der Behörde eine Etage darüber vorliegen und man den Datenaustausch nicht sinnvoll verzahnt.

Es gibt für mich aber Daten, die absolut schützenswert sind. Gesundheitsdaten zum Beispiel - aber eben auch Bewegungsdaten. Zumindest möchte ich die Oberhoheit darüber haben, ob ich z.B. beim Rewe mit Karte zahlen und somit dort einen Fußabdruck hinterlassen, oder nicht.


Hast Du Google Maps an, ist Dein Bewegungsprofil bekannt. Bspw. auch, an welchem Bankautomatat Du Geld gezogen hast.


Dass das für mich keine Neuigkeit ist, sollte aus meinem Beispiel mit Rewe ja klar geworden zu sein. Trotz alledem ist das dann immer noch meine Entscheidung, ob ich diese Dienste nutze und die Daten hinterlasse.

Wenn die Krankenkasse jetzt überprüft, ob man ein Hochrisikopatient ist und die Personen anschreibt,fasst man auch gespeicherte Daten zusammen. Für eine gute Sache.


Und trotzdem möchte ich, dass ich zum Beispiel bei Krankheitsdiagnosen entscheide, was ich wem davon mitteile.

Gesundheitsdaten gehören sogar zu den besonders sensiblen Daten, https://dsgvo-gesetz.de/art-9-dsgvo/

Diese dürfen grundsätzlich nicht erhoben werden, es sei denn es liegt einer der in a bis j beschriebenen Ausnahmen vor. Nach Punkt i soll das u.a. dann der Fall sein, wenn dies für den „Schutz vor schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren“ erforderlich ist. Aber das werden die Datenschützer verneint haben. Dafür ist das Virus wohl nicht tödlich genug. Und selbst wenn es dazu dienen würde, die exponentielle Ausbreitung zu stoppen und das alleine ein ausreichender Grund wäre, wer entscheidet dann, ab wann die Daten nicht mehr erhoben werden dürfen? Rechtssicher ist das alles wohl nur auf freiwilliger Basis und mit Einverständniserklärung.


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