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Abstimmung zur Migrationspolitik im Bundestag (Politik)

Pfostentreffer, Freitag, 31.01.2025, 13:43 (vor 319 Tagen) @ MarcBVB

Für dich, damit du nicht in Zukunft wieder Quatsch erzählst:

Dementsprechend fallen nach allgemeiner Auffassung unter die allgemeinen Strafgesetze im Sinne des Art. 103 Abs. 3 GG lediglich die Vorschriften des Kriminalstrafrechts.6 Zu den Vorschriften der Kriminalstrafrechts gehören ordnungsrechtliche Maßnahmen wie die Ausweisung nach den §§ 53 ff. AufenthG jedoch nicht.7 Die hier fragliche Ausweisung von straffälligen Ausländern unterfällt damit nicht dem Verbot der Doppelbestrafung aus Art. 103 Abs. 3 GG.

https://www.bundestag.de/blob/424540/24ac093eae694ca5b7c9f805db67071d/wd-3-058-16-pdf-data.pdf

Wie war das mit dem Fake News?

Also weil der Bundestag sagt, es fällt nicht unter das Verbot für eine Doppelbestrafung, ist es keine Doppelbestrafung? Du solltest wirklich mal zum Arzt gehen, ein gut gemeinter Rat.


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