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Abstimmung zur Migrationspolitik im Bundestag (Politik)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Freitag, 31.01.2025, 11:48 (vor 319 Tagen) @ Pfostentreffer

Wer ernsthaft in ausländerrechtlichen Maßnahmen eine "Doppelbestrafung" sieht, dem ist dann eigentlich auch nicht mehr zu helfen. Das ist halt ziemlicher Quatsch, weil das Ausländerrecht nicht der Bestrafung im strafrechtlichen Sinne dient (so zB auch nicht das Disziplinarrecht bei Soldaten und Beamten).

Und damit fällt die schöne Argumentation in sich zusammen. Schade Schokolade, die Aneinanderreihung von Schlagwörtern hilft dann auch nicht.

Und selbstverständlich ist das komplett in Ordnung, wenn ein Staat sagt, Gesindel, das hier erhebliche Straftaten begeht, verlässt nach Verbüßung der Strafe das Land. Das ist einfach geboten, weil der Staat eine Schutzfunktion erstmal für die eigenen Staatsbürger hat


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