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Morgen die nächste Abstimmung? (Politik)

Ulrich, Donnerstag, 30.01.2025, 18:42 (vor 320 Tagen) @ Sascha

Nach aktuellem Stand will Friedrich Merz das nächste Gesetz in den Bundestag einbringen, das er nur mit Stimmen auch der AfD durchbringen könnte.

Der Tagesspiegel hat sich mit dem Gesetzentwurf ausführlich befasst, der Artikel war tagsüber noch frei lesbar, mittlerweile steht er leider hinter der Paywall.

https://www.tagesspiegel.de/politik/familiennachzug-bundespolizei-begrenzung-als-ziel-das-umstrittene-merz-gesetz-im-faktencheck-13101901.html

Hier die wesentlichen Kritikpunkte im Artikel:

Familiennachzug für Personen mit eingeschränktem Schutzstatus soll komplett gestoppt werden.

Laut Tagesspiegel ist das rechtlich problematisch. Er zitiert dazu Constantin Hruschka, Jurist und Experte für internationales und europäisches Migrationsrecht, Professor für Sozialrecht an der Evangelischen Hochschule Freiburg mit der Aussage "Das Bundesverfassungsgericht hat schon in den 80er Jahren entschieden, dass man das grundgesetzlich garantierte Recht auf Ehe und Familie nicht dauerhaft ausschließen darf". Eine temporäre Aussetzung oder wie bereits geschehen eine Begrenzung, aktuell auf 1000 Personen pro Monat, sei aber möglich. "Damit ist man schon an die Grenze dessen gegangen, was ich für rechtlich zulässig halte". Zitiert wird auch Winfried Kluth, Experte im Bereichs Migrationsrecht, Professor für Öffentliches Recht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg: "Ein unbefristetes Aussetzen halte ich für verfassungswidrig. Um einen so massiven Eingriff in die Grundrechte zu rechtfertigen, braucht es einen triftigen Grund." Zudem führt er aus, dass der rückläufigen Zahl der Anträge auf Familiennachzug diese Entscheidung besonders schwer zu rechtfertigen sei. Zitiert wird auch Maximilian Pichl, Professor für Soziales Recht an der Hochschule Rhein-Main, der auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus dem Jahr 2021 verweist. Dänemark hatte zuvor den Familiennachzug für Personen mit subsidiärem Schutzstatus unbefristet ausgesetzt.
Das Gericht hat entschieden, dass diese Regel nur für zwei Jahre möglich ist. Danach muss eine Einzelfallprüfung stattfinden".

Der Bundespolizei soll erlaubt werden, bei Personen, die ohne gültige Dokumente aufgegriffen werden, eigenständig Haft oder Gewahrsam beantragen zu können. Bisher ist das nicht möglich. Dies dürfen nur Staatsanwaltschaften. Hier wird ausgeführt, dass dies mindestens ein kompletter Bruch mit der nach dem Zweiten Weltkrieg eingeführten Praxis ist, dass Polizeibehörden nicht eigenständig Haftbefehle erwirken können. Zudem wird ausgeführt, dass Haft ein tiefer Grundrechtseingriff und daher immer nur ausnahmsweise gerechtfertigt sei. Das gelte auch für Abschiebehaft. Zudem sei es sehr wichtig, dass die Prüfung der Sachverhalte vor Antrag auf einen Haftbefehl von einer unabhängigen Behörde erfolge.

Ausdrücklich soll als Gesetzeszweck die Begrenzung der Migration festgeschrieben werden. Der Tagesspiegel kritisert das u.a. deshalb, weil in Zeiten, in denen Deutschland händeringend nach ausländischen Fachkräften sucht, Migration als Gefahr gebrandmarkt wird.


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