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Gericht kippt Beherbergungsverbot in Ba-Wü (Corona)

Philipp54, Donnerstag, 15.10.2020, 15:30 (vor 1302 Tagen) @ Voomy

Im Grunde finde ich es gut, dass die Politik jetzt nicht jedes Grundrecht x-beliebig außer Kraft setzen kann und die Gericht hier das letzte Wort haben.


Das war auch gar nicht als Kritik an den Gerichten gemeint. Es ist die Aufgabe der Gerichte, diese Dinge zu überprüfen und wenn unsere Gesetze das nicht hergeben, geben sie es halt nicht her. Man kann die Gewaltenteilung nicht immer nur geil finden, wenn es einem passt, von daher alles richtig so.

Und ich kann auch echt Leute verstehen, die sich während der Pandemie tadellos verhalten und ihren Urlaub schon Anfang des Jahres INNERHALB Deutschland gebucht haben, dass die den Kaffee dann auf haben.


Ich denke ehrlich gesagt, dass das eine verschwindende Minderheit ist und das viele Leute, die ihren Urlaub jetzt nach dem abflachen der ersten Welle gebucht haben, zumindest ziemlich blauäugig waren. Aber das ändert nichts daran, dass dieses Beherbungsverbot an allen Ecken und Enden schwachsinnig ist.

Es waren auch viele Buchungen für den Herbst vor der 1. Welle.Die Stornobedingungen zogen nicht solange im vorraus.
Die Reisemobilbranche/Campingplätze fallen nicht unter das Beherbungsverbot, jedenfalls habe ich davon noch nichts gelesen.
Und die Werbetrommel wird weiter gedreht.
https://www.merkur.de/reise/camping-urlaub-herbst-herbstferien-2020-corona-reiseziele-deutschland-ausland-zr-90061212.html

Es gab in der 1. Welle wohl Bestimmungen, wo der Campingplatzbesitzer die Leute aus Risikogebieten in D wieder nach Hause schicken mußte.
Scheint jetzt noch frei zu sein.


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