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Gericht kippt Beherbergungsverbot in Ba-Wü (Corona)

Ulrich, Donnerstag, 15.10.2020, 14:14 (vor 1302 Tagen) @ borussenglobe

Die feuchte Aussprache haste aber jetzt in den Wohnungen, komplett ohne Abstand und vor allem ohne Rückverfolgbarkeit.
Man sollte eigentlich aus dem Frühjahr und dem Sommer gelernt haben, die Leute lassen sich nicht vom Feiern abhalten.

In der Wohnung hat man aber in der Regel einen eingeschränkten, genau benennbaren Personenkreis. Das ist in Clubs und Kneipen ganz anders. Und selbst wenn darauf geachtet wird, dass sich niemand als Donald Duck oder Darth Vader in die vorgeschriebenen Listen einträgt, Andreas Müller oder Thomas Meier gehen bestimmt durch.


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