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Gericht kippt Beherbergungsverbot in Ba-Wü (Corona)

HoschUn, Ort, Donnerstag, 15.10.2020, 13:50 (vor 1899 Tagen) @ Ulrich

War doch zu erwarten. Ich warte eigentlich nur darauf, dass auch die diversen Einzelmaßnahmen in Berlin bzw. die angekündigten Zapfenstreiche in anderen Städten von Gerichten kassiert werden.


Das halte ich für eher unwahrscheinlich. Je später es wird, um so größer dürfte der Anteil der "Zecher" unter den Gästen sein. Alkohol kann einerseits dazu verleiten, die Abstandsregeln, etc. zu ignorieren und fördert andererseits die "feuchte Aussprache".

Es ist halt nur die Frage was genau der Unterschied zwischen 22:59 und 23:01 ist. Entweder die Gaststätte hat sich bis 22:59 an allen Hygienevorschriften gehalten, und ist damit kein Infektionsrisiko, oder eben nicht. Daran ändert die Uhrzeit nichts. Zu stark alkoholisierte Personen, die z.B. Hygienevorschriften nicht mehr beachten, müssen halt rausgeworfen werden. Aber das gilt auch unabhängig von der Uhrzeit. Zudem die große enthemmende Sauferei vielleicht auf einige Kneipen zutreffen möge, aber warum ist von dieser Regel auch ein 3-Sterne-Restaurant oder das alkoholfreie vegane Diätrestaurant betroffen?

Das ganze ist mit einem so breiten Pinsel gemalt, dass es eigentlich nur scheitern kann vor einem Gericht.


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